Auto- und Motorradfahrschule Daniel Althaus
Anhänger BE

anhaenger

Kategorie BE

BE Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger,
die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

 

Anhängerfahrschule

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erforderliche Kategorie: B
  • Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
  • Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
  • Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt. Auf Lern- und Prüfungsfahrten ist hinten am Anhänger eine blaue Tafel mit weissem
    „L“ gut sichtbar anzubringen.

 

Prüfungsfahrzeug

Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.

Eine Auflistung unserer Angebote, so wie unseren Preise finden Sie hier.

Auskunft oder Anmeldung Tel. 061 9011144 / 079 6404040
Schulungstermine nach Vereinbarung, auch am Samstag möglich