Auto- und Motorradfahrschule Daniel Althaus
BPT-Taxi

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BPT Berufsmässiger Personentransport Taxi Ausbildung

Der Weg zur Führerzulassung [PDF]

 

  1. Antragsformular zur Erteilung einer Zulassungsbewilligung für BPT Kat. B von deinem Wohnsitzkanton ausfüllen. Um dir einen Zulassungsbewilligung ausstellen zu können, ist wie folgt vorzugehen:

    Lade bitte das Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises“ [PDF] herunter und fülle dieses aus.

  2. Sehtest

    Führe bei einem qualifizierten Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch (Vor der Durchführung muss ein amtlicher Ausweis wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis vorgewiesen werden). Gesuchformular nicht vergessen. Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert. Die Kosten dafür gehen zu deinen Lasten. Der Sehtest darf max. 2 Jahre alt sein.
    Qualifizierte Augenoptiker findest du auf www.sov.ch unter Fachgeschäfte.

  3. Verkehrsmedizinische Untersuchung absolvieren (erst nach Anmeldung)
  4. ARV-Ausbildung – BPT Zusatz-Theorie. Die Prüfung beinhaltet 30 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten 27 Fragen richtig beantwortet werden. Prüfungsinhalt: ARV2
  5. Praktische Fahrausbildung für Kat. BPT absolvieren (empfohlen)
  6. Praktische Führerprüfung für berufsmässiger Personentransport.

    Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien

 

Voraussetzungen

Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie.

Beispiel: Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.

Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.
Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Zusatztheorieprüfung: ja, für Taxi. Ausgenommen Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen

Gültigkeit Lernfahrausweis: kein Lernfahrausweis notwendig (Zulassungsbewilligung)
Praktische Prüfung: ja

Dem Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder C1 wird auf Gesuch hin und sofern er während mindestens eines Jahres vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug eine klaglose Fahrpraxis ausweisen kann die Bewilligung 121 zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt

 

Prüfungsfahrzeug

Ein Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden sollen.
Praktische Prüfung: ja

Der Inhaber der Kategorie C1 muss die Zusatztheorieprüfung bestanden haben.
Inhabern eines Führerausweises der Kategorien D oder D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.
Führerausweisinhaber mit Ausweis in Kreditkartenformat, welche die Kategorie D1 3,5t; 106 aufgrund des blauen Führerausweises der Kategorie B erhalten haben, müssen für die Berechtigung BPT 121 und 122 eine entsprechende Prüfung ablegen.

Spezielles Merkblatt für Schülertransporte [PDF]
Spezielles Merkblatt für Ambulanzfahrer/innen [PDF]

Eine Auflistung unserer Angebote, so wie unseren Preise finden Sie hier.

Auskunft oder Anmeldung Tel. 061 9011144 / 079 6404040
Schulungstermine nach Vereinbarung, auch am Samstag möglich