Auto- und Motorradfahrschule Daniel Althaus
Weg zum Führerausweis

fahrausweis

 

1 Nothelferkurs

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Der Nothilfekurs ist der erste Schritt zum Fahrausweis.Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde, ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Der Nothelferausweis ist max. 6 Jahre gültig.

Der Nothelferkurs vermittelt:

  • Instruktionen über die Sicherung der Unfallstelle und die Alarmierung der Rettungskräfte;
  • Kenntnisse über die Massnahmen, die bei einer verletzten Person bis zum Einsatz ärztlicher Hilfe zur Erhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen getroffen werden müssen; und
  • Kenntnisse insbesondere über die richtige Lagerung der verletzten Person, die Beatmung bei Atemstillstand, die Vorkehrungen bei schweren Blutungen und die Grundlagen der Herzmassage.

Hier geht es weiter zu unseren Nothelferkursen…

 

3 Sehtest

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Führe bei einem qualifizierten Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch (Vor der Durchführung muss ein amtlicher Ausweis wie Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis vorgewiesen werden). Gesuchformular nicht vergessen. Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert. Die Kosten dafür gehen zu deinen Lasten. Der Sehtest darf max. 2 Jahre alt sein.

Qualifizierte Augenoptiker findest du auf www.sov.ch unter Fachgeschäfte.

 

4 Gesuch bei der Gemeindeverwaltung einreichen.

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  • Lass dir bitte die Personalien auf der Gemeindeverwaltung bestätigen. Für die Identifikation musst du persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen. ID oder Pass nicht vergessen. Diese nimmt
    1. das vollständig ausgefüllte Gesuch,
    2. ein farbiges Passfoto (min. 35 x 45 mm, max. 45 x 60 mm, keine Profilaufnahmen, ohne Kopfbedeckung, keine Computer-Prints, nicht älter als 1 Jahr)
    3. den Sehtest (nicht älter als 2 Jahre),
    4. den gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre),

    entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) zukommen. Das Gesuch darf dir von der Einwohnerkontrolle deiner Gemeindeverwaltung nicht mehr ausgehändigt werden.

 

5 Theorieprüfung

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Nach der Überprüfung deiner Unterlagen erhältst du von der MFK eine Zulassungsbewilligung zur Basistheorieprüfung, welche frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden kann. Solltest du bei der Gesuchstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen. Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt. Jetzt kannst du dich bei mir melden, damit wir einen Termin für deine erste Fahrstunde abmachen können.

 

6 VKU Verkehrskundeunterricht

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Dieser obligatorische Kurs ist nach der theoretischen Prüfung zu absolvieren. Bei Kursbeginn musst du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein. (Kategorien A, A1, B und B1 ) dauert 4 mal 2 Stunden. Du benötigst diesen Kursbesuch um zur praktischen Führerprüfung angemeldet werden zu können.

Melde dich doch einfach direkt auf unserer Webseite zu einem unseren beliebten VKU-Kursen an.

 

7 Praktischer Fahrunterricht

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Die Ausbildung wird von uns nach einer unter neuesten Erkenntnissen erprobten Ausbildungssystematik erteilt, die ein gutes und sicheres Verhalten im Verkehr voraussetzt.

Zum praktischen Fahrunterricht laden wir dich herzlich ein.

Der Aufbau erfolgt in 4 verschiedene Etappen bis zur Prüfungs- und Verkehrsreife.

  • Vorschulung
  • Grundschulung
  • Hauptschulung
  • Perfektionsschulung

Lass dir vom Fahrlehrer den Ablauf der ganzen Ausbildung erklären, dann weisst du was dich erwartet. Motorrad-Fahrschüler müssen in den ersten vier Monaten nach Erteilung des Lernfahrausweises einen Grundkurs bei einem Motorrad-Fahrlehrer absolvieren.

Am besten meldest du dich direkt nach erhalten des Lernfahrausweis bei einem unserer Motorrad-Grundkurse an.

Bezüglich Lernfahrten gelten gem. VRV Art. 27 folgende Bestimmungen:

Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren; der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können.

Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern sowie auf oder in anderen Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.

Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.

Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.

 

8 Führerprüfung / Fahrprüfung

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Die bestandene Führerprüfung ist die Krönung der Fahrausbildung. Wenn dein Fahrlehrer wie du der Meinung ist, dass du prüfungsreif bist, meldet er dich bei der Motorfahrzeugprüfstation zur Führerprüfung an. Nach bestandener Prüfung erhältst du einen provisorischen Führerausweis für 3 Jahre. Jetzt darfst du ohne Begleitperson selbständig Auto oder Motorrad fahren und am Verkehr teilnehmen.

 

9 Zweiphasenausbildung, WAB 1 und WAB 2,
   Weiterbildungskurse

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Innerhalb von drei Jahren (Führerschein auf Probe) musst du an zwei Kurstagen von je 8 Stunden teilnehmen.
Das erste Modul solltest du innerhalb 6 Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.
Beim ersten Kurstag geht es darum, dass du lernst, gefährliche Verkehrssituationen früh zu erkennen und wenn möglich zu vermeiden. Der zweite Kurstag soll dein Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten wecken, den Verkehrssinn schärfen und umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren vermitteln.

Hier gets weiter zur 2-Phasen-Ausbildung…

In unserer Fahrschule kannst du alle nötigen Schritte zum Führerausweis durchführen. Beginnend mit dem Nothelferkurs, Theorieunterricht, VKU, Fahrstunden, bis hin zur praktischen Prüfung.

Viel Erfolg und gute Fahrt wünscht dir
Dein Fahrlehrer
Daniel Althaus